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Altersvorsorge

Rentenlücke: Was sie ist und wie Sie sie einordnen

Was die Rentenlücke ist, wie die drei Schichten der Altersvorsorge funktionieren und wie Sie die Renteninformation lesen. Für alle, die spät eingestiegen sind.

Milad GholampourStand 7 Min. Lesezeit
Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit Stift und einer Tasse Milchkaffee auf einem Holztisch

Die Rentenlücke ist der Abstand zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen, und dem, was Ihre Renten nach allen Abzügen tatsächlich zahlen. Sie ist eine Planungsgröße, kein Urteil: Ihre Höhe hängt von Annahmen ab, und sie zeigt, ob zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist und in welcher der drei Schichten. Wer erst später ins deutsche System eingestiegen ist, hat weniger Beitragsjahre und sollte sich die eigenen Zahlen früh ansehen.

Als ich nach Deutschland kam, war mir das System selbst undurchsichtig. Mit dem Bild der drei Schichten wird es aber verständlich, und die meisten Daten schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ohnehin zu.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Das Steuerrecht ordnet die Altersvorsorge in drei Schichten. Daneben hören Sie oft vom Drei-Säulen-Modell: gesetzlich, betrieblich, privat. Die Bausteine sind dieselben, sie werden nur etwas anders gruppiert.

Erste Schicht: gesetzliche Rente und Basisrente

Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, und der Arbeitgeber zahlt in der Regel noch einmal denselben Betrag.

Jedes Jahr wird Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten verglichen. Verdienen Sie genau den Durchschnitt, erhalten Sie für dieses Jahr einen Entgeltpunkt (umgangssprachlich Rentenpunkt), bei weniger Verdienst einen Bruchteil davon. Jahre ohne deutsche Versicherung bringen keine Punkte, und Ihre Rente berechnet sich im Kern aus den gesammelten Punkten.

Für eine Regelaltersrente brauchen Sie mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, die allgemeine Wartezeit. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise; für alle ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.

Zur ersten Schicht gehört auch die Basisrente (Rürup-Rente). Beiträge lassen sich in Grenzen steuerlich absetzen, ausgezahlt wird nur als lebenslange monatliche Rente, nie als Einmalbetrag. Eine Rolle spielt sie vor allem bei Selbstständigen.

Zweite Schicht: betriebliche Altersversorgung und Riester

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) läuft über den Arbeitgeber. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss leisten. Die Beiträge aus dem Brutto sind in Grenzen meist steuer- und sozialabgabenfrei; dafür werden die späteren Leistungen versteuert, und in der Regel fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Die Riester-Rente verbindet staatliche Zulagen mit einem Steuervorteil. Nach dem 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz können ab 2027 keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter, und ein neues gefördertes Altersvorsorgedepot, das auch in ETFs anlegen kann, kommt hinzu. Kündigen Sie einen Riester-Vertrag nicht überstürzt: Eine Kündigung kann bedeuten, dass Sie die Zulagen zurückzahlen.

Dritte Schicht: private Vorsorge

Hierher gehört alles andere: private Rentenversicherung, Fondssparpläne, Immobilie, Erspartes. Staatliche Zulagen gibt es hier nicht, dafür bleiben Sie flexibler. Einen häufigen Baustein erkläre ich im Beitrag ETF-Sparplan: Grundlagen für Einsteiger.

So lesen Sie Ihre Renteninformation

Ab 27 Jahren und mit mindestens fünf Beitragsjahren schickt Ihnen die DRV jedes Jahr eine Renteninformation; ab 55 tritt alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft an ihre Stelle. Darin stehen die Rente bei voller Erwerbsminderung, die Altersrente aus den bisherigen Beiträgen und eine Hochrechnung, die annimmt, dass Sie weiter so einzahlen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.

Die Beträge sind brutto: Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern gehen noch ab. Die Hochrechnung setzt voraus, dass Ihr Berufsleben so weiterläuft wie zuletzt. Wer später gekommen ist, sollte vor allem auf den Wert aus den bisherigen Beiträgen schauen. Die DRV erklärt das Schreiben auf ihrer Seite Meine Post von der Rente (öffnet in neuem Tab).

Mit der ersten Renteninformation kommt auch Ihr Versicherungsverlauf, die Liste aller gespeicherten Zeiten. Fehlende Zeiten, etwa Schule oder Studium ab 17, Kindererziehung oder Versicherungszeiten im Ausland, ergänzen Sie über eine Kontenklärung. Die offizielle Digitale Rentenübersicht kann alle drei Schichten an einem Ort zeigen.

Die Rentenlücke als Planungsgröße

Eine feste Rentenlücke, die Ihnen das System zuweist, gibt es nicht. Ihre Höhe hängt davon ab, wie sich Ihr Einkommen entwickelt, ob Sie Wohneigentum haben, was Ihr Partner oder Ihre Partnerin bekommt und wie Sie leben möchten. Ändert sich eine Annahme, ändert sich die Lücke. Online-Rechner zur Rentenlücke geben eine erste Orientierung, sind aber nur so gut wie die Eingaben.

Ich nutze die Rentenlücke, um eine Entscheidung sichtbar zu machen: Ist zusätzliche Vorsorge sinnvoll, ungefähr in welchem Umfang, und welche Schicht passt zu Ihnen? Sie ist ein Ausgangspunkt für die Planung, keine Bewertung der vergangenen Jahre.

Warum ein später Einstieg ein Grund ist, früh hinzusehen

Wer erst mit dreißig oder vierzig in Deutschland zu arbeiten begonnen hat, hat weniger Jahre, um Punkte zu sammeln, und Zeit lässt sich nicht nachholen. Je früher Sie Ihre Zahlen kennen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie und desto kleiner können die monatlichen Schritte sein.

Zeiten aus dem Ausland zählen nur, wenn sie aus einem EU-Staat oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen stammen, und dann vor allem für Mindestzeiten; jedes Land zahlt seine eigene Rente. Iran und Afghanistan stehen nicht auf der Liste der Abkommensstaaten der DRV (öffnet in neuem Tab).

Was Sie zuerst klären sollten

  1. Legen Sie Renteninformation, Versicherungsverlauf, eine Gehaltsabrechnung und vorhandene Vorsorgeverträge zusammen.
  2. Prüfen Sie den Versicherungsverlauf auf Lücken und beantragen Sie bei Bedarf eine Kontenklärung.
  3. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche betriebliche Altersversorgung er anbietet, ob er zuzahlt und was bei einem Jobwechsel passiert.
  4. Prüfen Sie bestehende Verträge, bevor Sie etwas Neues unterschreiben.
  5. Bauen Sie eine Rücklage auf und sichern Sie Ihr Einkommen ab (Versicherung). Ein Vorsorgeplan trägt nur, solange Sie einzahlen können.

Begriffe

BegriffBedeutung
Entgeltpunkte (Rentenpunkte)Punkte pro Jahr, gemessen am Durchschnittsentgelt
allgemeine WartezeitDie fünf Jahre Mindestversicherungszeit für eine Altersrente
RegelaltersgrenzeDas reguläre Rentenalter
VersicherungsverlaufListe der gespeicherten Zeiten im Rentenkonto
KontenklärungVerfahren, um Lücken im Rentenkonto zu schließen
RentenlückeAbstand zwischen benötigtem Einkommen und Nettorente
EntgeltumwandlungGehaltsteile, die in eine Betriebsrente fließen
Basisrente (Rürup-Rente)Steuerlich geförderte Rente, nur als lebenslange Monatsrente

Häufige Fragen

Welche drei Säulen der Altersvorsorge gibt es?

Das Drei-Säulen-Modell unterscheidet die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge. Das Steuerrecht nutzt stattdessen drei Schichten: Basisversorgung, geförderte Zusatzversorgung und übrige private Vorsorge. Beide Modelle beschreiben dieselben Bausteine.

Wie kann ich meine Nettorente selbst berechnen?

Ausgangspunkt ist die Bruttorente aus Ihrer Renteninformation. Davon gehen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und, je nach Ihrem Gesamteinkommen, Steuern. Das Ergebnis bleibt eine Schätzung, denn jeder Jobwechsel oder Umzug verändert es.

Wie viele Rentenpunkte sollte man mit 60 haben?

Einen Sollwert gibt es nicht. Die Punkte zeigen, wie Ihr Verdienst im Vergleich zum Durchschnitt war und wie viele Jahre Sie eingezahlt haben. Wer später nach Deutschland gekommen ist, hat naturgemäß weniger Punkte; entscheidend ist, was Sie im Alter brauchen und wie Sie die Differenz schließen.

Kann ich mir meine Beiträge erstatten lassen, wenn ich Deutschland verlasse?

Unter Umständen ja. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind und sich auch nicht freiwillig versichern dürfen; das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Wohnsitz ab. Dann ist eine Erstattung laut DRV (öffnet in neuem Tab) sogar möglich, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist, allerdings erst 24 Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht. Erstattet werden nur die Beiträge, die Sie selbst gezahlt haben, alle Ansprüche aus diesen Jahren erlöschen, und die DRV rät, vorher eine Probeberechnung der Rente anzufordern.

Worauf ich im Erstgespräch schaue

Ich beginne mit Ihren Unterlagen, nicht mit Produkten. Seit wann zahlen Sie in Deutschland ein, und möchten Sie bleiben? Fehlt etwas im Versicherungsverlauf? Was bietet Ihr Arbeitgeber an? Passen Ihre bestehenden Verträge noch?

Dann geht es um Abwägungen. Förderung und Steuervorteile bedeuten meist, dass das Geld bis zur Rente gebunden ist. Garantien senken das Risiko und zugleich die Chancen. Geld, das Sie vielleicht für eine Immobilie brauchen, gehört woandershin als Geld für die Zeit ab 67. Mehr zu meiner Arbeit finden Sie auf der Seite Altersvorsorge.

Wenn Sie Ihre Renteninformation gemeinsam durchgehen möchten: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, auf Persisch, Deutsch oder Englisch, in Stuttgart oder online. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail; die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Kontakt.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

Milad Gholampour, Finanzberater in Stuttgart, im schwarzen Sakko mit hellblauem Hemd, lächelnd

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