Grundlagen
Lohnabrechnung verstehen: Brutto, Netto, Abzüge
Was auf Ihrer Lohnabrechnung steht: Lohnsteuer, Steuerklasse, die vier Sozialversicherungen und was Sie jeden Monat prüfen und aufbewahren sollten.


Die Lohnabrechnung zeigt, wie aus Ihrem Bruttolohn der Betrag wird, der auf Ihrem Konto ankommt. Oben stehen Ihre persönlichen Daten und Steuermerkmale, darunter die Bezüge, dann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und ganz unten Netto und Auszahlungsbetrag. Wer diese vier Blöcke kennt, kann jede Abrechnung lesen, egal wie das Formular des Arbeitgebers aussieht.
Wer erst als Erwachsener nach Deutschland gekommen ist, hat diese Zeilen meist nie erklärt bekommen. Dabei gehört die Abrechnung zu Ihren wichtigsten Unterlagen: Banken verlangen sie für einen Kredit, Vermieter fragen nach einem Einkommensnachweis, und die Beiträge darauf bauen Ihre spätere Rente auf. Als ich vor einigen Jahren selbst hierherkam, wirkte das System auf mich genauso undurchsichtig.
So ist eine Lohnabrechnung aufgebaut
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen bei jeder Lohnzahlung eine Abrechnung in Textform geben, auf Papier oder digital, außer es hat sich seit der letzten nichts geändert (§ 108 GewO (öffnet in neuem Tab)). Was mindestens darauf stehen muss, regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung. Deshalb ist die Reihenfolge fast überall gleich:
- Kopfdaten: Arbeitgeber, Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Eintrittsdatum, Abrechnungszeitraum, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Konfession. Meist stehen hier auch Ihre Krankenkasse und Ihre Steuer-ID.
- Bezüge: Grundgehalt oder Stundenlohn, Zulagen, Zuschläge, Überstunden und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Zusammen ergeben sie das Gesamtbrutto. Steuer-Brutto und SV-Brutto können niedriger sein, etwa wenn ein Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge fließt.
- Gesetzliche Abzüge: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Netto und Auszahlung: Das Netto ist Brutto minus gesetzliche Abzüge. Der Auszahlungsbetrag kann davon noch abweichen, zum Beispiel durch vermögenswirksame Leistungen, einen Vorschuss oder einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Die Steuern: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer auf Ihren Arbeitslohn, die der Arbeitgeber direkt einbehält und an das Finanzamt abführt. Wie viel er einbehält, richtet sich nach Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM): Steuerklasse, Kinderfreibeträge, eingetragene Freibeträge und Religionszugehörigkeit. Diese Merkmale ruft er beim Finanzamt ab, mit Ihrer Steuer-ID und Ihrem Geburtsdatum.
Die Steuer-ID hat elf Stellen. Sie kommt per Brief, nachdem Sie sich zum ersten Mal bei der Meldebehörde angemeldet haben, und bleibt gleich, auch nach Umzug, Heirat oder Namensänderung.
Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen an. Bei den meisten Beschäftigten steht in dieser Zeile deshalb null.
Die Kirchensteuer wird nur abgezogen, wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, die Kirchensteuer erhebt. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer. Maßgeblich ist, was in Ihren Meldedaten steht. Ist dort eine falsche Konfession eingetragen, klären Sie das mit der Meldebehörde.
Steuerklasse: was sie ändert und was nicht
| Steuerklasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledige und Geschiedene, auch Verheiratete, deren Ehepartner außerhalb Europas lebt, etwa noch im Iran |
| II | Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete, wenn der Partner auf gemeinsamen Antrag in Klasse V ist |
| IV | Verheiratete, beide in IV (der Regelfall), auf Antrag auch mit Faktor |
| V | Verheiratete, das Gegenstück zu III |
| VI | jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis |
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Sie bestimmt nicht, wie viel Einkommensteuer Sie für das Jahr schulden. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung; endgültig abgerechnet wird mit dem Steuerbescheid. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück, wer zu wenig gezahlt hat, zahlt nach. Bei III/V und beim Faktorverfahren ist eine Steuererklärung deshalb Pflicht.
Die Wahl kann sich außerdem auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld auswirken. Einen Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnorts. Welche Kombination zu Ihnen passt, ist eine Steuerfrage, die ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein verbindlich beantwortet.
Die vier Sozialversicherungen
Als Angestellter zahlen Sie in der Regel vier Beiträge. Den gesetzlichen Beitrag teilen Sie sich grundsätzlich zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber; als Abzug steht nur Ihr Anteil auf der Abrechnung.
| Kürzel | Versicherung | Was sie Ihnen bringt |
|---|---|---|
| RV | Rentenversicherung | Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Reha |
| KV | Krankenversicherung | Arzt und Krankenhaus, Krankengeld bei längerer Krankheit |
| PV | Pflegeversicherung | Leistungen, wenn Sie dauerhaft auf Pflege angewiesen sind |
| AV | Arbeitslosenversicherung | Arbeitslosengeld und Hilfe bei der Stellensuche |
Dass zwei Kollegen mit gleichem Brutto ein unterschiedliches Netto haben, liegt oft an der Krankenkasse: Jede legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Auch Kinder spielen eine Rolle. Wer keine hat, zahlt ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag einen Zuschlag zur Pflegeversicherung und trägt ihn allein, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen dagegen weniger. Bei hohen Gehältern kommt die Beitragsbemessungsgrenze hinzu: Oberhalb dieser jährlich festgelegten Grenze steigen die Beiträge nicht weiter.
Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein, sie fehlt deshalb bei Ihren Abzügen. Privat Versicherte finden statt KV und PV meist einen Arbeitgeberzuschuss. Versicherungen, die Sie selbst abschließen, etwa die Privathaftpflicht, tauchen auf der Abrechnung gar nicht auf.
Die wichtigsten Kürzel
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Gesamtbrutto | Alle Bezüge des Monats vor Abzügen |
| Steuer-Brutto / SV-Brutto | Der Teil des Bruttos, auf den Steuern bzw. Beiträge berechnet werden |
| LSt | Lohnsteuer |
| SolZ | Solidaritätszuschlag |
| KiSt (ev/rk) | Kirchensteuer, evangelisch oder römisch-katholisch |
| StKl | Steuerklasse |
| Kinderfreibetrag (ZKF) | Zahl der Kinderfreibeträge, wichtig für Soli und Kirchensteuer |
| BGS | Beitragsgruppenschlüssel: welche Sozialversicherungen für Sie gelten |
| VL / VWL | Vermögenswirksame Leistungen |
| bAV | Betriebliche Altersvorsorge |
| Netto | Brutto minus Steuern und Sozialversicherung |
| Auszahlungsbetrag | Was tatsächlich überwiesen wird |
Was Sie jeden Monat prüfen und was Sie aufbewahren
Ein kurzer Blick jeden Monat genügt:
- Stimmen Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession und Krankenkasse?
- Passen Stunden, Überstunden und Zuschläge zu dem, was Sie gearbeitet haben?
- Hat sich das Netto verändert, ohne dass Sie den Grund kennen? Fragen Sie in der Personalabteilung nach, dafür ist sie da.
- Kommt der Auszahlungsbetrag genau so auf Ihrem Konto an?
Aufbewahren sollten Sie alle Abrechnungen, außerdem zwei Bescheinigungen. Die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt der Arbeitgeber bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt, Sie bekommen einen Ausdruck oder eine elektronische Fassung; Sie brauchen sie für die Steuererklärung. Die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zeigt mindestens einmal im Jahr, was der Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldet hat. Diese Meldungen landen in Ihrem Rentenkonto. Fehlen dort später Zeiten, sind die Bescheinigungen Ihr Nachweis. Beim Klären Ihres Versicherungskontos berät die Deutsche Rentenversicherung (öffnet in neuem Tab) kostenlos.
Was ich mir in einem ersten Gespräch ansehe
Die Lohnabrechnung ist für mich der Ausgangspunkt, weil fast jede Finanzentscheidung beim Netto beginnt. Ich schaue vor allem auf:
- das regelmäßige Netto und welcher Teil davon schon durch feste Kosten gebunden ist;
- was über die Abrechnung bereits für das Alter zurückgelegt wird, also gesetzliche Rente, eventuell betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen, und was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet;
- ob Ihr Einkommen schon lange und stabil genug läuft, wenn eine Finanzierung ansteht. Die Bank prüft Ihr Einkommen anhand der Abrechnungen, denn die SCHUFA kennt es nicht. Was dort stattdessen gespeichert ist, erkläre ich im Artikel SCHUFA-Score verstehen.
Steuerliche Gestaltung gehört zum Steuerberater. Ich erkläre Ihnen die Zeilen, damit Sie die Fragen dort gezielt stellen können.
Häufige Fragen
Wie liest man eine Lohnabrechnung?
Von oben nach unten: Kopfdaten, Bezüge bis zum Gesamtbrutto, Steuern und Sozialversicherung, am Ende Netto und Auszahlungsbetrag. Legen Sie zwei Monate nebeneinander, sehen Sie schnell, welche Zeile sich verändert hat.
Was bedeuten die Kürzel auf der Lohnabrechnung?
Die häufigsten sind LSt, SolZ, KiSt und StKl für die Steuern sowie RV, KV, PV und AV für die vier Sozialversicherungen; die Tabelle oben erklärt sie. Kürzel, die nur Ihr Arbeitgeber verwendet, erklärt Ihnen die Personalabteilung.
Wie kann ich prüfen, ob meine Lohnabrechnung korrekt ist?
Prüfen Sie Ihre persönlichen Merkmale, Ihre Stunden und Zuschläge und vergleichen Sie mit dem Vormonat. Die Steuermerkmale, die das Finanzamt für Sie gespeichert hat, sehen Sie nach einer Registrierung bei ELSTER. Ob die Beiträge in Ihrem Rentenkonto angekommen sind, zeigt die Meldebescheinigung.
Wo kann ich meine Gehaltsabrechnung kostenlos überprüfen lassen?
Die erste Anlaufstelle ist die Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers, die Ihnen jede Zeile erklären kann. Zu Ihrem Rentenkonto berät die Deutsche Rentenversicherung kostenlos. Für steuerliche Fragen sind Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine zuständig, die allerdings Gebühren oder Beiträge verlangen.
Wenn Sie Ihre Abrechnung einmal mit mir durchgehen möchten: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, in Stuttgart oder online, auf Persisch, Deutsch oder Englisch. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, die Daten finden Sie auf der Kontaktseite.


