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Versicherung

Privathaftpflicht: Was sie abdeckt und was nicht

Wofür Sie in Deutschland haften, was eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt, was nicht, und worauf Sie im Vertrag achten sollten.

Milad GholampourStand 6 Min. Lesezeit
Ein blaues Fahrrad lehnt an einem Mast auf einem ruhigen Platz vor Backsteinhäusern

Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie im Alltag versehentlich einem anderen Menschen einen Schaden zufügen und dafür haften. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen, denn für solche Schäden haften Sie in Deutschland ohne Obergrenze, mit Ihrem Vermögen und notfalls mit Ihrem künftigen Einkommen.

Wer neu in Deutschland ist, hört oft schon in den ersten Wochen, man „müsse“ eine Haftpflicht haben. Warum, erklärt kaum jemand.

Das Prinzip: Wer einen Schaden verursacht, haftet

Die Grundregel steht in § 823 BGB (öffnet in neuem Tab): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen. Fahrlässig heißt, dass ein Moment der Unachtsamkeit genügt. Eine Höchstgrenze für den Ersatz kennt das Gesetz nicht.

Viele Schäden im Alltag sind klein. Ernst wird es, wenn ein Mensch verletzt wird. Dann können Behandlungskosten, Verdienstausfall und unter Umständen eine lebenslange Rente auf Sie zukommen, und mit Ersparnissen lässt sich so etwas selten auffangen.

Die Versicherung zahlt berechtigte Forderungen, und sie wehrt unberechtigte ab (§ 100 VVG). Der zweite Teil wird leicht übersehen. Verlangt jemand mehr, als ihm zusteht, prüft und verhandelt der Versicherer, und Sie stehen damit nicht allein da.

Typische Situationen im Alltag

  • Sie fahren Rad, sind kurz abgelenkt und stoßen mit einem Fußgänger zusammen. Radfahren gehört zum privaten Alltag und ist in der Regel versichert.
  • In Ihrer Mietwohnung läuft durch eine Unachtsamkeit Wasser aus und beschädigt die Wohnung darunter. Anders liegt der Fall, wenn Sie etwas in Ihrer eigenen Mietwohnung beschädigen, das dem Vermieter gehört, etwa das Waschbecken: Das ist ein Mietsachschaden, und den regelt nicht jeder Vertrag gleich.
  • Ihnen fällt der Laptop eines Freundes herunter. Ob geliehene oder gemietete Sachen versichert sind, hängt vom Vertrag ab.
  • Sie helfen beim Umzug und lassen den Fernseher fallen. Bei Gefälligkeiten ist rechtlich oft unklar, ob Sie überhaupt haften. Manche Verträge zahlen solche Gefälligkeitsschäden trotzdem.
  • Ihr fünfjähriges Kind zerkratzt das Auto der Nachbarn. Wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, haftet nach § 828 BGB (öffnet in neuem Tab) nicht; bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen gilt das bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Rechtlich muss dann oft niemand zahlen, was unter Nachbarn unangenehm werden kann. Manche Verträge übernehmen solche Schäden dennoch.
  • Sie verlieren den Schlüssel zur Mietwohnung oder zum Büro. Unter Umständen muss dann eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden, und auch dafür gibt es einen eigenen Punkt im Vertrag.

Was sie nicht abdeckt

  • Schäden, die Sie absichtlich herbeiführen (§ 103 VVG).
  • Schäden an Ihren eigenen Sachen. Versichert ist, was Sie anderen zufügen.
  • Schäden mit Auto oder Motorrad. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht, die für Fahrzeughalter Pflicht ist.
  • Schäden durch Hunde oder Pferde. Für sie braucht es in der Regel eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
  • Schäden aus Ihrer Arbeit oder Ihrem Unternehmen. Sie gehören in eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht.
  • Schäden, die sich mitversicherte Angehörige im selben Haushalt gegenseitig zufügen. Sie sind meist ausgeschlossen.

Single, Paar oder Familie

Ein Single-Tarif schützt nur Sie. Ein Familientarif schließt in der Regel Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und die Kinder ein, die Kinder meist für die Zeit ihrer Schul- und ersten Berufsausbildung. Leben Sie ohne Trauschein zusammen, muss der Partner oder die Partnerin in vielen Verträgen ausdrücklich genannt sein.

Sehen Sie sich den Vertrag deshalb an, wenn sich Ihr Leben ändert: beim Zusammenziehen, bei einer Heirat, wenn ein Kind kommt oder seine Ausbildung beendet. Nach dem Zusammenziehen laufen manchmal zwei Verträge nebeneinander, von denen einer überflüssig geworden ist.

Fragen an Ihren Vertrag

Der Preis allein sagt wenig über einen Vertrag. Gehen Sie lieber Ihre Bedingungen mit diesen Fragen durch:

  1. Ist die Deckungssumme hoch genug für einen schweren Personenschaden? Die Verbraucherzentrale (öffnet in neuem Tab) nennt eine Mindesthöhe, die sie für sinnvoll hält. Gerade bei älteren Verträgen lohnt ein Blick, ob die Summe noch dazu passt.
  2. Sind Mietsachschäden eingeschlossen, und bis zu welcher Höhe?
  3. Zahlt der Vertrag Gefälligkeitsschäden, also wenn Sie beim Helfen etwas beschädigen?
  4. Sind geliehene und gemietete Sachen versichert oder ausgeschlossen?
  5. Gilt der Schutz bei Schlüsselverlust nur für private oder auch für berufliche Schlüssel?
  6. Übernimmt der Vertrag Schäden durch Kinder unter sieben Jahren, für die das Kind nicht haftet?
  7. Gibt es eine Forderungsausfalldeckung? Sie greift, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der weder versichert ist noch zahlen kann. Die Bedingungen legen fest, was Sie vorher selbst unternehmen müssen.
  8. Tragen Sie über eine Selbstbeteiligung einen Teil jedes Schadens selbst?

Die wichtigsten Begriffe

BegriffBedeutung
PrivathaftpflichtversicherungVersicherung für Schäden, die Sie anderen im privaten Alltag zufügen.
DeckungssummeDer Höchstbetrag, den der Versicherer pro Schadensfall zahlt.
MietsachschadenSchaden an einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Raum.
GefälligkeitsschadenSchaden, der entsteht, während Sie jemandem unentgeltlich helfen.
deliktunfähigRechtlich nicht verantwortlich, etwa als Kind unter sieben Jahren.
ForderungsausfalldeckungIhr Versicherer zahlt, wenn ein Schädiger nicht zahlen kann.
SelbstbeteiligungIhr eigener Anteil an jedem Schaden.

Häufige Fragen

Ist es schlimm, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat?

Verboten ist es nicht, und solange nichts passiert, merken Sie keinen Unterschied. Verursachen Sie aber einen größeren Schaden, zahlen Sie ihn selbst, wenn nötig über viele Jahre aus Ihrem Einkommen. Bei Personenschäden kann das Ihre finanziellen Pläne lange bestimmen.

Was deckt die Privathaftpflicht nicht ab?

Vorsätzliche Schäden, Schäden an Ihren eigenen Sachen, Schäden mit dem Auto oder Motorrad, durch Hunde oder Pferde und aus Ihrer beruflichen Tätigkeit. Für diese Bereiche gibt es eigene Versicherungen. Wie geliehene Sachen, Schlüssel oder Gefälligkeiten behandelt werden, regelt jeder Vertrag selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung?

„Haftpflichtversicherung“ ist der Oberbegriff, die Privathaftpflicht deckt Ihr Privatleben ab. Daneben gibt es zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht, die Tierhalterhaftpflicht und die Berufs- oder Betriebshaftpflicht, jeweils für ein eigenes Risiko.

Was ich mir in einem ersten Gespräch ansehe

Legen Sie Ihre aktuellen Verträge bereit, am besten mit Versicherungsschein und Bedingungen. Ich schaue dann, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und welche der Punkte oben er enthält, wer in Ihrem Haushalt lebt und ob sich daran bald etwas ändert. Wir klären, ob Sie zur Miete wohnen, eine Wohnung besitzen oder vermieten, und ob ein Tier, ein Ehrenamt oder ein Fahrzeug eigenen Schutz braucht. Und ich achte auf Doppelungen, etwa zwei Verträge nach dem Zusammenziehen.

Manchmal zeigt sich dabei, dass alles passt. Auch das ist ein gutes Ergebnis.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, in Stuttgart oder online, auf Persisch, Deutsch oder Englisch. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail; die Daten stehen auf der Kontaktseite. Mehr zu weiteren Versicherungen finden Sie auf der Seite Versicherungen, und warum Ihr Einkommen ebenfalls Schutz verdient, erkläre ich im Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

Milad Gholampour, Finanzberater in Stuttgart, im schwarzen Sakko mit hellblauem Hemd, lächelnd

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